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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet unter der Domain https://www.parkhotel-sonnenhof.de veröffentlichten Website
der Parkhotel Sonnenhof GmbH & Co KG.

Die Parkhotel Sonnenhof GmbH & Co KG ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

  • Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben (1.1.1)(A)
  • Durch die Ausgabe von Untermenus wird eine sinnvolle Lesereihenfolge unterbrochen (1.3.2)(A)
  • Die Zustandsänderung von Texten weist nicht kontinuierlich genügend Kontrast auf (1.4.3)(AA)
  • Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum Teil einen Alternativtext
  • Die Fokusreihenfolge ist innerhalb der Hauptnavigation nicht aufgabenangemessen (2.4.3)(A)
  • PDF-Dokumente werden in unterschiedlicher Qualität bereitgestellt. In Zukunft sollen die erstellten PDF-Dokumente nach und nach in einer barrierefreien, maschinenlesbaren Version bereitgestellt werden.
  • Kartenanwendungen
  • 360-Grad-Tour
  • Gebärdensprachenvideo fehlt

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.06. 2025 erstellt, die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Parkhotel Sonnenhof GmbH & Co KG
König-Ludwig-Str. 12
82487 Oberammergau
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

An der Behebung der Stellen in unserem Online-Auftritt, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html


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