Allgemeine Geschäftsbedungungen

Parkhotel Sonnenhof GmbH & Co KG

Bereitstellung:

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

STORNIERUNGEN, ABBESTELLUNGEN:

Bitte informieren Sie uns in diesen Fällen so rechtzeitig wie möglich. Je früher Sie uns die entsprechende Mitteilung übersenden, desto größer ist die Chance das bestellte oder reservierte Zimmer weiterzuvermieten. Wir werden bemüht sein das bestellte oder reservierte Zimmer weiterzuvermieten. Sollte uns dies gelingen, werden keine Stornierungsgebühren entstehen. Für den Fall, dass uns eine Weitervermietung nicht gelingt werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • bis 31 Tage vor Anreise 15 % des vereinbarten Preises
  • bis 4 Tage vor Anreise 40% des vereinbarten Preises
  • bei weniger als 4 Tagen vor Anreise 60% des vereinbarten Preises

Aufgrund der Covid 19-Problematik und entgegen unseren Geschäftsbedingungen gelten folgende ergänzende Stornobedingungen:

Eine Stornierung ist kostenfrei möglich, wenn diese in Zusammenhang mit Covid 19, aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Betriebsschließung, oder nationaler Reiseverbote etc.) erfolgen muss.

Gruppen:

Bei Kontingenten von mehr als 20 Personen ist eine kostenfreie Stornierung, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl bis 60 Tage vor Anreise möglich. Bei Überschreitung dieser Frist, berechnet der Hotelier bis 4 Wochen vor Anreise 40%, bis 2 Wochen 70% des vereinbarten Preises, der um eine Gutschrift von 12% bei Übernachtung/Frühstück und 25% bei Halbpension gekürzt wird. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen.
Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös verringert. Das Zimmerkontingent kann bis 2 Wochen vor Anreise verringert oder erhöht werden. Spätere Reduzierungen werden entsprechend den Storno Bedingungen behandelt. 14 Tage vor Anreise ist dem Hotelier eine detaillierte Teilnehmer Liste zur Verfügung zu stellen. Bei Fristüberschreitung kann eine ordnungsgemäße Abwicklung der Reservierung nicht mehr gewährleistet werden.

Buchung und Bezahlung:

Buchungen werden grundsätzlich schriftlich vereinbart. Die vom Hotelier übersandte Reservierungsbestätigung muß vom Vertragspartner innerhalb von 4 Tagen unterzeichnet zurückgegeben und bei Gruppen eine Anzahlung von mindestens 30% geleistet werden. Der Restbetrag muß bei Abreise beglichen werden, sofern nichts anderes schriftlich fixiert wurde.
Gruppen: Bei Neukunden verlangt der Hotelier eine Anzahlung von 100%. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuer Satzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Preisauszeichnungen und – Vereinbarungen gelten in EUR. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

Rechnungsstellung:

Erstellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 1% (je angefangenem Monat) belegt.
Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Folgende Kreditkarten werden honoriert: Eurocard, American Express, Visa, JCB und EC – Cash. Die Kreditkarten werden nicht akzeptiert, wenn bereits eine Reisebüroprovision gewährt wurde. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Gutscheine von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht, bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Bankgebühren die durch Schecks, Überweisungen oder sonstige Zahlungen entstehen und dadurch eine Differenz zwischen Rechnungs – und Zahlbetrag verursachen, sind vom Gast zusätzlich zu tragen. Eine Erstattung an den Gast durch nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einem Gutschein ist nicht möglich.

Ausschluß Dritter:

Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung:

Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Gemäß §§ 701, 702 BGB ist die Haftung für eingebrachte Sachen auf das Hundertfache des Zimmerpreises max. auf einen Betrag von 3.000,-- EUR und für Geld und Wertsachen max. auf einen Betrag von 750,-- EUR begrenzt. Die Haftung des Hoteliers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer und die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände beläßt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld und Wertsachen sind offen gegen Quittungen zu hinter-legen, nur dann kommt eine Haftung des Hoteliers in Betracht.

Abreise:

1) Der Gast wird gebeten am Abreisetag sein Zimmer bis spätestens 10.oo Uhr zu räumen. Verlängerungen des gebuchten Aufenthaltes, sind rechtzeitig mit der Rezeption zu vereinbaren. Eine Garantie für eine etwaige Verlängerung kann nicht übernommen werden.
2) Bei vorzeitiger Abreise im fest gebuchten Aufenthalt berechnet der Hotelier die gebuchte Restdauer mit 80% des jeweilig vereinbarten Entgelts. Der Hotelier wird jedoch grundsätzlich bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, so daß sich die Inanspruchnahme des Gastes um den möglicherweise erzielten Erlös in Form einer dann zu erteilenden Gutschrift reduzieren kann. Bei Pauschalen werden nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht vergütet.

Namensnennung:

Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.

Fremdleistungen:

Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.

Weckaufträge:

Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Telefonbenutzung:

Für Telefongespräche über unser hausinternes Netz werden Gebühreneinheiten in Höhe von 0,30 € berechnet.


 

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